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Häufige Fragen zum eCarSharing

Registrierung beim eCarSharing (derzeit nur in Dortmund, Meerbusch, Willich und beim CENTRO Oberhausen)

  • Wie kann ich Kunde werden?

    Melden Sie sich einfach online über das Registrierungsformular auf unserer Webseite an. Nach der Anmeldung können Sie Ihre persönliche Kundenkarte an einer der Freischaltstellen unserer Partner vor Ort abholen. Bitte nehmen Sie Ihren Führerschein, Personalausweis (oder Reisepass) zur Authentifizierung mit. Bei der Authentifizierung mit Ihrem Reisepass benötigen Sie zusätzlich eine Meldebescheinigung.

  • Was kostet die Anmeldung beim eShare.one eCarSharing?

    Die Anmeldung kostet einmalig 40€. Sind Sie Studierender oder im Besitz eines ÖPNV-Abos oder Mieterbescheinigung reduziert sich die Anmeldegebühr auf einmalig 20€. Es fallen keine monatlichen Gebühren an.

  • Gibt es ein Mindestalter um Kunde beim eShare.one eCarSharing zu werden?

    Soweit Sie im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind, dürfen Sie fahren. Für unter 25-jährige Fahrtberechtigte kann es zu Buchungsbeschränkungen kommen, so dass dieser Kundenkreis auf einzelne Fahrzeugklassen nicht zugreifen kann.

  • Wo kann ich meine Kundenkarte abholen?

    Ihre Kundenkarte können Sie an den Freischaltestellen unserer Partner vor Ort abholen. Unsere Partner finden Sie auf der Homepage unter Freischaltestellen.

  • Wie lange dauert die Freischaltung eines Kunden nach Abholung der Kundenkarte?

    Drei Werktage. Samstags und sonntags sowie an Feiertagen erfolgt keine Freischaltung.

  • Kann ich meine Kundenkarte auch an Familie, Freunde etc. weiterreichen?

    Gemäß unseren AGB sind nur die Personen fahrberechtigt, die einen Kundenvertrag mit uns abgeschlossen haben (KUNDE) und weitere vom KUNDEN angemeldete natürliche Personen (Tarifpartner). Buchungen über den Kundenaccount von Tarifpartnern erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des KUNDEN. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des KUNDEN im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Ist der KUNDE eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind.

Anmietung & Zugang zum Fahrzeug - eCarSharing

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich für die Anmietung eines Fahrzeuges?

    Voraussetzungen für die Anmietung eines Fahrzeuges sind der Besitz eines gültigen Führerscheins, ein Wohnsitz und eine Kontoverbindung in Deutschland.

  • Wie finde ich den Standort eines eShare.one eCarSharing Autos?

    Eine Übersicht über die Standorte sind auf der Homepage unter Auto buchen zu finden. Da es sich um stationäres eCarSharing handelt, das durch feste Abhol- und Rückgabestationen gekennzeichnet ist, sind die Fahrzeuge immer einfach zu finden.

  • Kann ich auch Fahrzeuge anderer Anbieter des eCarSharing-Netzwerks nutzen?

    Als Kunde vom eShare.one eCarSharing können Sie über Ihren Kundenaccount auch andere Fahrzeuge bundesweit innerhalb des eShare.one/Flinkster - Netzwerks buchen. In diesem Fall erbringt eShare.one die Dienstleistungen nicht als Anbieter, sondern vermittelt lediglich das Fahrzeugangebot eines Dritten als Vermittler. Es gelten dann die AGB des Dritten, ebenso dessen Preis- und Gebührenordnungen. eShare.one wird Sie im Vermittlungsfall während des Buchungsprozesses auf die abweichenden Preis- und Gebührenordnungen sowie die AGB des Dritten hinweisen.

  • Wie buche ich ein Fahrzeug?

    Eine Miete ist über die Webseite oder telefonisch über die Hotline möglich. Loggen Sie sich einfach mit Ihrer Kundennummer und Ihrem Passwort ein und mieten Sie Ihr Auto über die interaktive Karte. Alternativ können Sie die Kundenbetreuung anrufen und Ihre Position mitteilen. Einer unserer Mitarbeiter wird Ihnen dann das nächst gelegene Fahrzeug reservieren. Für den telefonischen Buchungsservice +49 (0) 030 35123 0726fallen zusätzliche Gebühren entsprechend der gültigen Gebührenliste an. Nach Abschluss Ihrer Reservierung ist das Auto kostenlos 15 Minuten für Sie geblockt.

  • Kann man mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren?

    Fahrten ins Ausland sind generell möglich, müssen jedoch vorher angekündigt werden. Dazu kontaktieren Sie bitte vor einer Auslandsfahrt frühzeitig unsere Kundenbetreuung Hotline unter +49 231 534022-70 oder per E-Mail unter info@eshare.one. Dort können Sie erfahren, ob das gewünschte Auto für eine Auslandsfahrt zur Verfügung steht und wie Sie die ggfs. nötigen Fahrzeugpapiere erhalten, da in den meisten Fahrzeugen nur Fahrzeugschein-Kopien vorhanden sind.

  • Was mache ich, wenn meine Kundenkarte nicht mehr funktioniert bzw. ich meine Kundenkarte verloren habe?

    Melden Sie sich bitte an unserer Kundenbetreuung Hotline +49 231 534022-70 oder per E-Mail unter info@eshare.one. Eine defekte Kundenkarte kann in jeder Freischaltstelle kostenlos ausgetauscht werden. Eine Ersatzkarte erhalten Sie in jeder Freischaltstelle gegen eine Zahlung einer Gebühr nach der gültigen Gebührenliste.

  • Wo und wie beende ich die Miete?

    Das Fahrzeug muss am Anmietort zurückgegeben und an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel angeschlossen werden. Stecken Sie den Fahrzeugschlüssel wieder in die Schlüsselvorrichtung im Handschuhfach. Dann schließen Sie bitte das Fahrzeug ordnungsgemäß (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet). Zum Verschließen des Autos halten Sie einfach Ihre Karte an den Sensor in der Windschutzscheibe.

  • Wo darf ich parken? Muss ich Parktickets selbst bezahlen?

    Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Teilweise wird für die Nutzung der den Ladesäulen zugeordneten Parkplätze eine Gebühr erhoben. Die Kosten für das Parken trägt der Nutzer.

    Wenn Sie einen Strafzettel erhalten, erlauben wir uns, Sie mit den entstandenen Kosten zu belasten und die relevanten personenbezogenen Daten an die zuständigen Behörden zu übermitteln.

  • An wen wende ich mich, wenn das Auto nicht an der Ladesäule steht zu meiner reservierten Zeit?

    Bitte kontaktieren Sie unmittelbar die 24h-CarSharing-Servicezentrale unter +49 231 534022-70.

  • Was passiert, wenn ich das Auto später abhole als gebucht?

    Das Fahrzeug ist für Sie blockiert. Es ist Ihre Entscheidung, wann Sie die Nutzung starten. An der Rückgabezeit ändert sich nichts.

  • Wo befindet sich der Autoschlüssel?

    Der Autoschlüssel befindet sich in der Schlüsselvorrichtung im Handschuhfach des Fahrzeugs.

  • Ich habe meine Kundenkarte vergessen. Kann ich das gebuchte Auto trotzdem nutzen?

    Nein, das geht im Moment leider nicht.

  • Wie öffne ich das Auto?

    Halten Sie Ihre Kundenkarte an den Sensor in der Windschutzscheibe und öffnen Sie das Fahrzeug. Der Autoschlüssel befindet sich in der Schlüsselvorrichtung im Handschuhfach des Fahrzeugs.

Abrechnung des eCarSharing

  • Welche Zahlungsarten werden beim eShare.one eCarSharing akzeptiert?

    Zur Zeit wird nur das SEPA-Lastschriftverfahren akzeptiert.

  • Wo finde ich meine Fahrtenübersicht?

    Die Fahrtenübersicht finden Sie unter "Mein Konto" auf unserer Webseite.

  • Wie erfolgt die Abrechnung?

    Die Fahrtabrechnung der einzelnen Fahrten geschieht gesammelt immer zur Mitte des Folgemonats. Sie erhalten eine Übersicht Ihrer Buchungen.

    Jede Fahrt wird nach dem Prinzip der Bestabrechnung abgerechnet. Also zahlen Sie den für Sie jeweils günstigeren Tarif auf der Basis von gebuchter Zeit und gefahrenen Kilometern.

    Die Zahlung erfolgt ganz bequem per Bankeinzug.

    STORNIERUNGEN: bis 24 h vor Beginn der Buchung kostenlos, sonst die Hälfte des Mietpreises, max. eine Tagesrate. Bequem geht das über den Login auf der Website.

Elektrofahrzeuge im eCarSharing

  • Wie nehme ich das Elektrofahrzeug in Betrieb?

    Halten Sie Ihre Kundenkarte an den Sensor in der Windschutzscheibe und öffnen Sie das Fahrzeug. Beenden Sie den Ladevorgang, nehmen Sie den Schlüssel aus dem Handschuhfach und starten Sie den Motor. Sollten Sie vor Fahrtantritt Mängel feststellen, melden Sie uns diese bitte umgehend telefonisch unter +49-345-279920-964. Stellen Sie das Fahrzeug nach Fahrtende wieder an dem Stellplatz ab, an dem Sie es übernommen haben und starten Sie den Ladevorgang. Stecken Sie den Fahrzeugschlüssel wieder in die Schlüsselvorrichtung im Handschuhfach. Zum Verschließen des Autos halten Sie einfach Ihre Karte an den Sensor in der Windschutzscheibe

  • Wie weit kann ich mit dem Elektrofahrzeug fahren?

    Bei vollständig geladener Batterie beträgt die Reichweite des Nissans Leaf bis zu 175 km und die des Renault Zoe bis zu 300 km. Die effektive Reichweite hängt aber von einigen Faktoren, wie Fahrweise, Nutzung von Heizung/Klimaanlage, Topographie ab und kann sich daher im Laufe einer Fahrt ändern.

  • Wie unterscheidet sich das Fahren mit dem Elektrofahrzeug vom Fahren mit einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor?

    Das Elektrofahrzeug fährt sehr leise. Sie hören kaum Motorgeräusche. Denken Sie bitte daran, dass sich viele Fußgänger und Radfahrer oftmals nach Gehör bewegen und gegebenenfalls das Auto nicht hören.

    Sobald Sie den Fuß vom Gaspedal nehmen, rekuperieren die meisten Elektrofahrzeuge die Energie und laden die Batterie wieder auf. Auf diese Weise können Sie die Reichweite im Stadtverkehr um bis zu 20 % steigern. Die nachfolgenden Fahrzeuge werden dabei durch die angeschalteten Bremslichter gewarnt.

  • Wie lange dauert der Ladevorgang beim Elektrofahrzeug?

    Je nachdem, ob Sie bei einer normalen Ladestationen laden, dauert der Ladevorgang ca. 3–6 Stunden. Bei einer Schnellladesäule ist das Elektroahrzeug nach ca. 30 bis 60 Minuten zu mind. 80% beladen. Der Ladeprozess erfolgt jedoch nicht linear. Eine Beladung von beispielsweise der ersten 30 % erfolgt schneller.

  • Was muss ich beachten, um einen Ladevorgang bei einem Elektrofahrzeug zu beenden?

    Ziehen Sie zuerst das Ladekabel am Fahrzeug. Danach warten Sie ca. 2 Sekunden auf die Entriegelung, dann entfernen Sie den Stecker an der Ladesäule und verstauen das Ladekabel im Kofferraum.

    Bitte beachten Sie stets auch die Anweisungen an den Ladesäulen.

  • Wie starte ich den Ladevorgang?

    Entnehmen Sie das Ladekabel aus Kofferraum und verbinden Sie den Stecker mit dem Fahrzeug verbinden. Verbinden Sie den Stecker mit der Ladesäule und Starten Sie den Ladevorgang an der Ladesäule.

    Bitte beachten Sie hierzu die Anweisungen an der Ladesäule. Sollte der Ladevorgang nicht starten, so können Sie sich auch an die auf der Ladesäule genannte Hotline wenden.

  • Muss ich das Elektrofahrzeug laden?

    Am Anmietort muss das Fahrzeug an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel angeschlossen werden und der Ladevorgang gestartet werden. Nach Abschluss jeder Fahrt ist das Fahrzeug, unabhängig vom Zählerstand, zu laden.

  • Welchen Ladezustand muss das Auto bei Rückgabe haben?

    Wir empfehlen, die Batterie des Fahrzeugs nicht mit weniger als 15 Prozent Ladekapazität zurück zu geben. Wichtig ist, dass grundsätzlich nach Ende der Fahrt das Fahrzeug an die Ladesäule angeschlossen und der Ladevorgang gestartet wird. Somit wird sichergestellt, dass auch der nächste Nutzer seine geplante Strecke problemlos zurücklegen kann.

Gewerbliche Nutzung beim eCarSharing

  • Darf ich weitere Nutzungsberechtigte kostenlos anmelden?

    Als Firmenkunde können Sie uns eine unbegrenzte Anzahl an zusätzlichen Nutzungsberechtigten je Vertrag benennen. Voraussetzung ist dabei lediglich die Bekanntgabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort, sowie die Zusendung einer gut lesbaren Kopie des Führerscheins des oder der Nutzungsberechtigten an

    eShare.one Heiliger Weg 60 44135 Dortmund

    Sie bestätigen dadurch formlos, dass sie mit weiteren Nutzungsberechtigten einverstanden sind. Die Überprüfung des Führerscheins der zusätzlichen Nutzungsberechtigten ist obligatorisch und obliegt dem Vertragspartner.

    Bitte beachten Sie, dass Sie als Hauptkunde/Rahmenvertragspartner erst dann Ihre Kundenkarte an zusätzliche Nutzungsberechtigte weitergeben dürfen, wenn diese die vorgeschriebene Führerschein- Kontrolle durchlaufen haben. Es ist nicht gestattet, dass zusätzliche Nutzungsberechtigte bereits vor erfolgter Kontrolle ihrer Führerscheine eShare.one-Fahrzeuge buchen und nutzen.

    Nutzungsberechtigte dürfen eigenständig buchen und fahren. Die Beträge für Fahrtkosten von Nutzungsberechtigten werden vom Konto des Vertragspartners abgebucht.

    Haftung für Schäden:

    Bei durch Nutzungsberechtigte verursachte Schäden haftet in jedem Fall der Vertragspartner. Spätere interne Abrechnungen zwischen Rahmenvertragsnehmer und seinen Nutzungsberechtigten müssen zwischen diesen ohne Mitwirkung von eShare.one eCarSharing vorgenommen werden.

  • Wann werden weitere Kundenkarten notwendig?

    Standardmäßig wird zu jedem Vertrag lediglich eine Kundenkarte ausgegeben, mit der auch nur ein Fahrzeug zur gleichen Zeit genutzt werden kann. Sollten Sie zeitgleich mehrere Fahrzeuge nutzen wollen, müssten Sie weitere Karten in der entsprechenden Anzahl bestellen.

Im Schadensfall - Verhaltensweise

  • Wie verhalte ich mich, wenn ich vor Fahrtantritt einen Schaden an dem Fahrzeug entdecke?

    Bitte sehen Sie zunächst in der Schadensliste nach, ob der von Ihnen festgestellte Schaden bereits eingetragen wurde. Neue Schäden melden Sie bitte umgehend bei unserer Hotline unter +49-345-279920-964. Nur eine rechtzeitige Schadensrückmeldung sichert Ihnen daher zu, von späteren Ansprüchen freigestellt zu sein. Schäden, die bei der nachfolgenden Buchung neu registriert sind, werden dann automatisch dem Vorbucher belastet.

  • Ich hatte einen Verkehrsunfall. Wie verhalte ich mich?

    Bei einem Unfall stehen immer zuerst das Wohl der Beteiligten und das Sichern der Unfallstelle im Vordergrund. Danach sollten Sie die Polizei und die Servicezentrale unter +49-345-279920-964 verständigen. Jeder Unfall, auch Bagatellschäden, muss polizeilich aufgenommen werden. Geben Sie kein schriftliches Schuldanerkenntnis ab, da dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen könnte. Bitte lassen Sie sich in jedem Fall den Namen des/der Unfallgegner/n (und des/der Fahrzeughalter/n) geben und notieren Sie das Kennzeichen und das Aktenzeichen der Polizei. Sie haften bei einem Unfall nur in Höhe der Selbstbeteiligung.

  • Was soll ich machen, wenn das Fahrzeug eine Panne hat?

    Bitte informieren Sie umgehend die 24h-CarSharing-Servicezentrale unter +49-345-279920-964. Diese setzt sich dann mit dem jeweiligen Partner vor Ort in Verbindung.

  • Wie kontaktiere ich die Kundenbetreuung?

    Die Kundenbetreuung von eShare.one eCarSharing erreichen Sie telefonisch unter +49 231 534022-70 oder per E-Mail unter info@eshare.one.

  • Muss ich für Schäden am Fahrzeug aufkommen?

    Sofern keine Verstöße gegen die in den AGB genannten vertraglichen Verpflichtungen bestehen, beschränkt sich die Haftung im Schadensfall maximal auf die vereinbarte Selbstbeteiligung.

  • Muss ich im Schadensfall eine Selbstbeteiligung bezahlen?

    Ja, die Selbstbeteiligung bei Haftpflichtschäden sowie Kaskoschäden beträgt 1.500,- €. Mit dem Erwerb eines Sicherheitspakets bei der Registrierung reduziert sich die Selbstbeteiligung auf 320,00 € pro Jahr je Schadensart. Das Sicherheitspaket kostet pro Jahr (Einmalzahlung - keine unterjährige Rückzahlung) 90,00 €.

  • Was passiert, wenn das Fahrzeug während der Nutzung beschädigt wird?

    Bitte nehmen Sie unmittelbar Kontakt mit der 24h-CarSharing-Servicezentrale unter +49-345-279920-964 auf.

Nutzungsbestimmungen beim eCarSharing

Versicherung & Selbstbeteiligung beim eCarSharing

Vertragskündigung: Wie kündige ich den CarSharing-Vertrag

  • Wie kündige ich meinen Vertrag?

    Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.

Zahlung eAUTO-Schnuppermiete

Bedingungen bei der eAUTO-Schnuppermiete

  • Wie sind die Bedingungen bei der eAUTO-Schnuppermiete?

    • Bei TESLA, BMW i8, TOYOTA Mirai sind Fahrer unter 30 Jahre grundsätzlich nicht zugelassen.
    • Kaution: bei TESLA, BMW i8, TOYOTA Mirai € 2.500,- andere eFze. € 1.000,-
    • bei Fahrer unter 30 Jahre (TESLA, BMW i8, TOYOTA Mirai) hat in jedem Falle eine Zustimmung in Schriftform zu erfolgen.
    • eine Weitergabe an Dritte ist während der Mietzeit ausgeschlossen.
    • die Nutzung auf Testgeländen und Motorsportanlagen ist ausgeschlossen.
    • Selbstbeteiligung im Schadensfall: TESLA, BMW i8, TOYOTA Mirai mit SB 2.500,-- in VK und TK, Andere Marken mit SB € 850,- in VK und € 650 in TK, gilt ausschließlich im öffentlichen Straßenverkehr.
    • sämtliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
    • eine Zahlung, außerhalb der Banküberweisung, ist nur über iZettle bzw. PayPal möglich.