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Häufige Fragen zum eCarSharing

Registrierung beim eCarSharing (derzeit nur in Dortmund, Meerbusch, Willich und beim CENTRO Oberhausen)

  • Wie kann ich Kunde werden?

    Melden Sie sich einfach online über das Registrierungsformular auf unserer Webseite an. Die Registrierung wird online über die MOQO-App - inkl. der Führerschein-Validierung - abgeschlossen.
    Über die MOQO-App. werden die CarSharing-Fahrzeuge werden gebucht, geöffnet und abgeschlossen - sollte es einmal passieren, dass in der App die Buchung beendet wurde und die Zentralverriegelung nicht reagiert hat, können Sie mit einer CarSharing-Kundenkarte dem neuen Personalausweis, oder einer anderen RFID-Card den Wagen verschließen. Ansonsten bitte die MOQO-Hotline kontaktieren:
    +49 (0) 241 95788 366 (keine Tarif- und Kundenberatung)

  • Was kostet die Anmeldung beim eShare.one eCarSharing?

    Die Anmeldung kostet einmalig 40€ bei € 20,- Fahrtguthaben. Sind Sie Studierender oder im Besitz eines ÖPNV-Abos oder Mieterbescheinigung reduziert sich die Anmeldegebühr auf einmalig 20€ bei € 20,- Fahrtguthaben. Es fallen keine monatlichen Gebühren an.

  • Gibt es ein Mindestalter um Kunde beim eShare.one eCarSharing zu werden?

    Soweit Sie im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind, dürfen Sie fahren. Für unter 25-jährige Fahrtberechtigte kann es zu Buchungsbeschränkungen kommen, so dass dieser Kundenkreis auf einzelne Fahrzeugklassen nicht zugreifen kann.

  • Wo kann ich meine Kundenkarte abholen?

    Ihre Kundenkarte wird nicht mehr benötigt, Sie können mit der MOQO-App buchen, öffnen und verschließen.

Anmietung & Zugang zum Fahrzeug - eCarSharing

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich für die Anmietung eines Fahrzeuges?

    Voraussetzungen für die Anmietung eines Fahrzeuges sind der Besitz eines gültigen Führerscheins, ein Wohnsitz und eine Kontoverbindung in Deutschland.

  • Wie finde ich den Standort eines eShare.one eCarSharing Autos?

    Eine Übersicht über die Standorte ist auf der Homepage unter Auto buchen zu finden, sonst auch in der MOQO-App. Da es sich um stationäres eCarSharing handelt, das durch feste Abhol- und Rückgabestationen gekennzeichnet ist, sind die Fahrzeuge immer einfach zu finden.

  • Kann ich auch Fahrzeuge anderer Anbieter des eCarSharing-Netzwerks nutzen?

    Als Kunde vom eShare.one eCarSharing können Sie über Ihren Kundenaccount auch andere Fahrzeuge bundesweit innerhalb des eShare.one/Flinkster - Netzwerks buchen. In diesem Fall müssen Sie sich für die Fahrt bei dem lokalen Anbieter über die MOQO-App anmelden. Es gelten dann die AGB des Dritten, ebenso dessen Preis- und Gebührenordnungen. eShare.one wird Sie im Vermittlungsfall während des Buchungsprozesses auf die abweichenden Preis- und Gebührenordnungen sowie die AGB des Dritten hinweisen.

  • Wie buche ich ein Fahrzeug?

    Eine Anmietung erfolgt über die MOQO-App.

  • Kann man mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren?

    Fahrten ins Ausland sind generell möglich, müssen jedoch vorher angekündigt werden. Dazu kontaktieren Sie bitte vor einer Auslandsfahrt frühzeitig unsere Kundenbetreuung Hotline unter +49 231 534022-70 oder per E-Mail unter info@eshare.one. Dort können Sie erfahren, ob das gewünschte Auto für eine Auslandsfahrt zur Verfügung steht und wie Sie die ggfs. nötigen Fahrzeugpapiere erhalten, da in den meisten Fahrzeugen nur Fahrzeugschein-Kopien vorhanden sind.

  • Wo und wie beende ich die Miete?

    Das Fahrzeug muss am Anmietort zurückgegeben und an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel angeschlossen werden. Stecken Sie den Fahrzeugschlüssel wieder in die Schlüsselvorrichtung im Handschuhfach. Dann schließen Sie bitte das Fahrzeug ordnungsgemäß (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet). Zum Verschließen des Autos halten Sie einfach Ihre Karte an den Sensor in der Windschutzscheibe.

  • Wo darf ich parken? Muss ich Parktickets selbst bezahlen?

    Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Teilweise wird für die Nutzung der den Ladesäulen zugeordneten Parkplätze eine Gebühr erhoben. Die Kosten für das Parken trägt der Nutzer.

    Wenn Sie einen Strafzettel erhalten, erlauben wir uns, Sie mit den entstandenen Kosten zu belasten und die relevanten personenbezogenen Daten an die zuständigen Behörden zu übermitteln.

  • An wen wende ich mich, wenn das Auto nicht an der Ladesäule steht zu meiner reservierten Zeit?

    Schauen Sie in der MOQO-App nach, da wird der Standort des CarSharing-Fze. angezeigt. Ggf. kann es möglich sein, dass der Vornutzer den Wagen nicht an der eigentlichen Station abstellen konnte, dann steht das Fze. aber in der Nähe. ansonsten kontaktieren Sie unmittelbar die MOQO 24h-CarSharing-Servicezentrale unter +49 (0) 241 95788 366 (keine Tarif- und Kundenberatung).

  • Was passiert, wenn ich das Auto später abhole als gebucht?

    Das Fahrzeug ist für Sie blockiert. Es ist Ihre Entscheidung, wann Sie die Nutzung starten. An der Rückgabezeit ändert sich nichts.

  • Wo befindet sich der Autoschlüssel?

    Der Autoschlüssel befindet sich in der Schlüsselvorrichtung (Keyhalter) im Handschuhfach des Fahrzeugs. Da muss er unbedingt auch bei Rückgabe wieder (schwarzer Chip) eingesteckt werden.

  • Wie kann ich nachsehen, wie die Ladesäule oder Wallbox funktioniert, was sind Blockiergebühren und warum könnten die anfallen?

    In der MOQO-App ist in der Fahrzeugbeschreibung erklärt, wie die Übernahme und das Rückstellen an der Station bzw. Ladestation zu erfolgen hat.
    Bitte beachten Sie unbedingt, dass die richtige Ladekarte- chip an der Station genutzt wird. Z.B. in Meerbusch Willich oder am HBF Dortmund muss der Ladechip am Fze.-Schlüssel genutzt werden. Unterwegs ist es günstiger, die Ladekarte z.B. EnBW zu nutzen. Aber Achtung: Sofern Sie das nicht einhalten, kann es zur Berechnung der Blockiergebühr kommen. D.h. der Ladekarten-Betreiber berechnet z.B. plugsurfing je € 0,10 je Min. als Blockiergebühr, wenn nach dem Aufladen das eCarSharing-Auto nicht von der Ladesäule entfernt wird! Daher haben wir z.B. an den festen Stationen in Meerbusch Willich oder am HBF Dortmund extra Chips der dortigen Stadtwerke, damit die Kosten nicht entstehen. Die Blockiergebühren werden nicht rückerstattet ! Und wenn das eCarSharing mit der falschen Ladekarte angeschlossen wird und mal 2 Tage nicht gebraucht werden, sind schnell hohe Kosten erreicht.

  • Wie öffne ich das Auto?

    Öffnen Sie das Fahrzeug mit der MOQO-App. . Der Autoschlüssel befindet sich in der Schlüsselvorrichtung im Handschuhfach des Fahrzeugs.

Abrechnung des eCarSharing

Elektrofahrzeuge im eCarSharing

  • Wie nehme ich das Elektrofahrzeug in Betrieb?

    Öffnen Sie mit der MOQO-App. Beenden Sie den Ladevorgang, nehmen Sie den Schlüssel aus dem Handschuhfach und starten Sie den Motor. Sollten Sie vor Fahrtantritt Mängel feststellen, melden Sie uns diese bitte umgehend telefonisch unter +49-345-279920-964. Stellen Sie das Fahrzeug nach Fahrtende wieder an dem Stellplatz ab, an dem Sie es übernommen haben und starten Sie den Ladevorgang mit dem richtigen Ladechip. Stecken Sie den Fahrzeugschlüssel wieder in die Schlüsselvorrichtung im Handschuhfach. Zum Verschließen des Autos nutzen Sie die MOQO-App.

  • Wie weit kann ich mit dem Elektrofahrzeug fahren?

    Bei vollständig geladener Batterie beträgt die Reichweite unserer eAutos im CarSharing zwischen 200 und 400 km. Die effektive Reichweite hängt aber von einigen Faktoren, wie Fahrweise, Nutzung von Heizung/Klimaanlage, Topographie ab und kann sich daher im Laufe einer Fahrt ändern. Sofern ein Nachladen unterwegs nötig wird, nutzen Sie die im Fahrzeug bereitgestellten Ladekarten. Beachten Sie die möglichen Blockiergebühren, wenn das Fze. wieder vollgeladen ist. Die können sehr teuer ausfallen, daher den Platz nur zum Nachladen nutzen, nicht zum Parken zwischendurch.

  • Wie unterscheidet sich das Fahren mit dem Elektrofahrzeug vom Fahren mit einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor?

    Das Elektrofahrzeug fährt sehr leise. Sie hören kaum Motorgeräusche. Denken Sie bitte daran, dass sich viele Fußgänger und Radfahrer oftmals nach Gehör bewegen und gegebenenfalls das Auto nicht hören.

    Sobald Sie den Fuß vom Gaspedal nehmen, rekuperieren die meisten Elektrofahrzeuge die Energie und laden die Batterie wieder auf. Auf diese Weise können Sie die Reichweite im Stadtverkehr um bis zu 20 % steigern. Die nachfolgenden Fahrzeuge werden dabei durch die angeschalteten Bremslichter gewarnt.

  • Wie lange dauert der Ladevorgang beim Elektrofahrzeug?

    Je nachdem, ob Sie bei einer normalen Ladestationen laden, dauert der Ladevorgang ca. 3–6 Stunden. Bei einer Schnellladesäule (Ladekabel ist an der Säule festverbunden) ist das Elektroahrzeug nach ca. 30 bis 60 Minuten zu mind. 80% beladen. Der Ladeprozess erfolgt jedoch nicht linear. Eine Beladung von beispielsweise der ersten 30 % erfolgt viel schneller.

  • Was muss ich beachten, um einen Ladevorgang bei einem Elektrofahrzeug zu beenden?

    Ziehen Sie zuerst das Ladekabel am Fahrzeug. Danach warten Sie ca. 2 Sekunden auf die Entriegelung, dann entfernen Sie den Stecker an der Ladesäule und verstauen das Ladekabel im Kofferraum.

    Bitte beachten Sie stets auch die Anweisungen an den Ladesäulen.

  • Wie starte ich den Ladevorgang?

    Entnehmen Sie das Ladekabel aus Kofferraum und verbinden Sie den Stecker mit dem Fahrzeug verbinden. Verbinden Sie den Stecker mit der Ladesäule und Starten Sie den Ladevorgang an der Ladesäule.

    Bitte beachten Sie hierzu die Anweisungen an der Ladesäule. Sollte der Ladevorgang nicht starten, so können Sie sich auch an die auf der Ladesäule genannte Hotline wenden.

  • Muss ich das Elektrofahrzeug laden?

    Am Anmietort muss das Fahrzeug an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel angeschlossen werden und der Ladevorgang gestartet werden. Nach Abschluss jeder Fahrt ist das Fahrzeug, unabhängig vom Zählerstand, zu laden.

  • Welchen Ladezustand muss das Auto bei Rückgabe haben?

    Wir empfehlen, die Batterie des Fahrzeugs nicht mit weniger als 15 Prozent Ladekapazität zurück zu geben. Wichtig ist, dass grundsätzlich nach Ende der Fahrt das Fahrzeug an die Ladesäule angeschlossen und der Ladevorgang gestartet wird. Somit wird sichergestellt, dass auch der nächste Nutzer seine geplante Strecke problemlos zurücklegen kann.

Gewerbliche Nutzung beim eCarSharing

  • Darf ich weitere Nutzungsberechtigte kostenlos anmelden?

    Als Firmenkunde können Sie uns eine unbegrenzte Anzahl an zusätzlichen Nutzungsberechtigten nennen. Hierzu richten wir Ihnen eine eigene Organisation ein.

    eShare.one Heiliger Weg 60 44135 Dortmund

    Nutzungsberechtigte dürfen eigenständig buchen und fahren. Die Beträge für Fahrtkosten von Nutzungsberechtigten werden vom Konto des Vertragspartners abgebucht.

    Haftung für Schäden:

    Bei durch Nutzungsberechtigte verursachte Schäden haftet in jedem Fall der Vertragspartner. Spätere interne Abrechnungen zwischen Rahmenvertragsnehmer und seinen Nutzungsberechtigten müssen zwischen diesen ohne Mitwirkung von eShare.one eCarSharing vorgenommen werden.

Im Schadensfall - Verhaltensweise

  • Wie verhalte ich mich, wenn ich vor Fahrtantritt einen Schaden an dem Fahrzeug entdecke?

    Bitte sehen Sie zunächst in der Schadensliste nach, ob der von Ihnen festgestellte Schaden bereits eingetragen wurde. Neue Schäden melden Sie bitte umgehend bei unserer Hotline unter +49-345-279920-964. Nur eine rechtzeitige Schadensrückmeldung sichert Ihnen daher zu, von späteren Ansprüchen freigestellt zu sein. Schäden, die bei der nachfolgenden Buchung neu registriert sind, werden dann automatisch dem Vorbucher belastet.

  • Ich hatte einen Verkehrsunfall. Wie verhalte ich mich?

    Bei einem Unfall stehen immer zuerst das Wohl der Beteiligten und das Sichern der Unfallstelle im Vordergrund. Danach sollten Sie die Polizei und die Servicezentrale unter +49-345-279920-964 verständigen. Jeder Unfall, auch Bagatellschäden, muss polizeilich aufgenommen werden. Geben Sie kein schriftliches Schuldanerkenntnis ab, da dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen könnte. Bitte lassen Sie sich in jedem Fall den Namen des/der Unfallgegner/n (und des/der Fahrzeughalter/n) geben und notieren Sie das Kennzeichen und das Aktenzeichen der Polizei. Sie haften bei einem Unfall nur in Höhe der Selbstbeteiligung.

  • Was soll ich machen, wenn das Fahrzeug eine Panne hat?

    Bitte informieren Sie umgehend die 24h-CarSharing-Servicezentrale unter +49-345-279920-964. Diese setzt sich dann mit dem jeweiligen Partner vor Ort in Verbindung.

  • Wie kontaktiere ich die Kundenbetreuung?

    Die Kundenbetreuung von eShare.one eCarSharing erreichen Sie telefonisch unter +49 231 534022-70 oder per E-Mail unter info@eshare.one.

  • Muss ich für Schäden am Fahrzeug aufkommen?

    Sofern keine Verstöße gegen die in den AGB genannten vertraglichen Verpflichtungen bestehen, beschränkt sich die Haftung im Schadensfall maximal auf die vereinbarte Selbstbeteiligung.

  • Muss ich im Schadensfall eine Selbstbeteiligung bezahlen?

    Ja, die Selbstbeteiligung bei Haftpflichtschäden sowie Kaskoschäden beträgt 1.500,- €. Mit dem Erwerb eines Sicherheitspakets bei der Registrierung reduziert sich die Selbstbeteiligung auf 320,00 € pro Jahr je Schadensart. Das Sicherheitspaket kostet pro Jahr (Einmalzahlung - keine unterjährige Rückzahlung) 90,00 €.

  • Was passiert, wenn das Fahrzeug während der Nutzung beschädigt wird?

    Bitte nehmen Sie unmittelbar Kontakt mit der 24h-CarSharing-Servicezentrale unter +49-345-279920-964 auf.

Nutzungsbestimmungen beim eCarSharing

Versicherung & Selbstbeteiligung beim eCarSharing

Vertragskündigung: Wie kündige ich den CarSharing-Vertrag

  • Wie kündige ich meinen Vertrag?

    Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.

Zahlung eAUTO-Schnuppermiete

Bedingungen bei der eAUTO-Schnuppermiete

  • Wie sind die Bedingungen bei der eAUTO-Schnuppermiete?

    • Bei TESLA, BMW i8, TOYOTA Mirai sind Fahrer unter 30 Jahre grundsätzlich nicht zugelassen.
    • Kaution: bei TESLA, BMW i8, TOYOTA Mirai € 2.500,- andere eFze. € 1.000,-
    • bei Fahrer unter 30 Jahre (TESLA, BMW i8, TOYOTA Mirai) hat in jedem Falle eine Zustimmung in Schriftform zu erfolgen.
    • eine Weitergabe an Dritte ist während der Mietzeit ausgeschlossen.
    • die Nutzung auf Testgeländen und Motorsportanlagen ist ausgeschlossen.
    • Selbstbeteiligung im Schadensfall: TESLA, BMW i8, TOYOTA Mirai mit SB 2.500,-- in VK und TK, Andere Marken mit SB € 850,- in VK und € 650 in TK, gilt ausschließlich im öffentlichen Straßenverkehr.
    • sämtliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
    • eine Zahlung, außerhalb der Banküberweisung, ist nur über iZettle bzw. PayPal möglich.